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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
§ 1 Abs 1 Z 19 DVV bildet nicht die Grundlage für die Erlassung eines Feststellungsbescheides durch die Dienstbehörde, mit dem die ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Pflegefreistellung festgestellt wird. Aus Wortlaut und Systematik dieser Bestimmung folgt nämlich, daß es sich um eine Zuständigkeitsregelung handelt. Ein von der subjektiv-rechtlichen Interessenlage losgelöstes allgemeines Recht auf Erlassung eines Feststellungsbescheides in Angelegenheit Pflegefreistellung bzw ein öffentliches Interesse kann aus dieser Zuständigkeitsregel zu Recht nicht abgeleitet werden (Hinweis E 18.10.1972, 65/78). Zulässig ist nach § 1 Abs 1 Z 19 DVV zB die Erlassung eines Feststellungsbescheides durch die Dienstbehörde nach § 76 BDG 1979 über eine KÜNFTIGE Pflegefreistellung.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993120103.X01Im RIS seit
22.02.2002