RS Vwgh 1996/1/24 93/12/0281

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §75;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Die Zeit des gewährten Karenzurlaubes muß im Ansuchen des Beamten seine Deckung finden, dh, daß jedenfalls dem Beamten nicht gegen seinen Willen ein Karenzurlaub von der Dienstbehörde gewährt werden darf, den er nicht begehrt hat (Hinweis E 24.3.1993, 92/12/0060).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993120281.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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