RS Vwgh 1996/1/24 93/12/0176

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs5 Z1;

Rechtssatz

§ 80 Abs 5 Z 1 zweiter Tatbestand BDG 1979 ist auf die geschiedene Ehefrau des Beamten, die in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht, nicht anzuwenden, da diese Bestimmung nur den Fall der mit dem Ausscheiden aus dem Dienststand gleichzeitigen Begründung des Ruhestandes erfaßt, nicht aber auf das Erlöschen des Dienstverhältnisses anzuwenden ist (Hinweis E 8.11.1995, 91/12/0154).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993120176.X06

Im RIS seit

13.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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