RS Vwgh 1996/1/24 93/12/0176

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §1;
AVG §56;
BDG 1979 §80 Abs7;
BDG 1979 §80 Abs9;

Rechtssatz

Es fehlt der Dienstbehörde die Zuständigkeit, über das Ersuchen des Hinterbliebenen eines Beamten iSd § 80 Abs 9 BDG 1979 auf Abschluß eines Mietvertrages, also einer privatrechtlichen Vereinbarung, bescheidförmig abzusprechen. Dafür bietet das Gesetz nicht den geringsten Hinweis.

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenVerhältnis zu anderen Materien und Normen ZivilrechtAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993120176.X07

Im RIS seit

13.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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