Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Rechtssatz
Es fehlt der Dienstbehörde die Zuständigkeit, über das Ersuchen des Hinterbliebenen eines Beamten iSd § 80 Abs 9 BDG 1979 auf Abschluß eines Mietvertrages, also einer privatrechtlichen Vereinbarung, bescheidförmig abzusprechen. Dafür bietet das Gesetz nicht den geringsten Hinweis.
Schlagworte
sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenVerhältnis zu anderen Materien und Normen ZivilrechtAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993120176.X07Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
11.06.2013