RS Vwgh 1996/1/24 95/13/0136

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/13 94/13/0151 1

Stammrechtssatz

Sind die Besteuerungsgrundlagen (teilweise) GESCHÄTZT worden, hat die Behörde in ihrem Bescheid nicht nur die Schätzungsberechtigung, sondern auch das Schätzungsergebnis zu begründen. Sie hat insbesondere den Denkprozeß darzulegen, der zu ihrem Schätzungsergebnis geführt hat (Hinweis Schimetschek,

Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, in: SWK-Heft 11/1995, A 288).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995130136.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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