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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags nach Versäumung der Beschwerdefrist; Unterlassen der Überprüfung des vom Steuerberater errechneten Zeitpunktes des Ablaufs der Beschwerdefrist durch den Rechtsanwalt kein Fall von leichter FahrlässigkeitRechtssatz
Im vorliegenden Fall waren alle Beurteilungsgrundlagen zur Ermittlung des Zeitpunktes des Ablaufes der Beschwerdefrist in der Rechtsanwaltskanzlei vollständig gegeben, wurden aber nicht genutzt. Unterläßt es der bevollmächtigte Rechtsanwalt jedoch sowohl die Beschwerdefrist aufgrund des feststehenden Zustelldatums zu errechnen als auch eine schon vom Steuerberater vorgenommene, ihm schriftlich unterbreitete Berechnung dieser Frist zu überprüfen, so kann von einem gelegentlichen Fehler eines sorgfältig Handelnden und damit von bloß leichter Fahrlässigkeit nicht mehr die Rede sein.
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war daher abzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B1679.1992Dokumentnummer
JFR_10069681_92B01679_01