RS Vwgh 1996/1/24 93/12/0281

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
BDG 1979 §75;

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Karenzurlaubes vorliegen oder nicht, hängt ua auch von der beantragten Dauer desselben ab. Eine Trennbarkeit, die lediglich die Aufhebung jenes Teiles des Karenzurlaubes zuläßt, von dem (mangels eines ordnungsgemäß geführten Verwaltungsverfahrens derzeit) nicht feststeht, ob er vom Antrag des Beamten erfaßt war oder nicht, ist daher nicht gegeben.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993120281.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten