RS Vwgh 1996/1/24 95/13/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1996
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §303 Abs4;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 4 BAO liegt im Ermessen (vgl § 20 BAO) der Behörde. Die Ermessensentscheidung ist dementsprechend zu begründen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 303 Rz 37).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995130136.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten