RS Vwgh 1996/1/24 94/12/0179

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Veröffentlicht am 24.01.1996
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1992 §16 Z2;
StudFG 1992 §18 Abs1;
StudFG 1992 §19 Abs1;

Rechtssatz

In der Frage der Berechnung des Zeitraumes der Studienzeitüberschreitung sieht der VwGH im StudFG 1992 keinen Ansatz dafür, daß diesbezüglich nicht der konkrete Zeitpunkt ihrer Beendigung, sondern das Semester, in dem dieses Ereignis stattgefunden hat, als "kleinste Berechnungsgröße" maßgebend sein soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994120179.X03

Im RIS seit

03.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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