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72/13 StudienförderungNorm
StudFG 1992 §16 Z2;Rechtssatz
In der Frage der Berechnung des Zeitraumes der Studienzeitüberschreitung sieht der VwGH im StudFG 1992 keinen Ansatz dafür, daß diesbezüglich nicht der konkrete Zeitpunkt ihrer Beendigung, sondern das Semester, in dem dieses Ereignis stattgefunden hat, als "kleinste Berechnungsgröße" maßgebend sein soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994120179.X03Im RIS seit
03.10.2001