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L82306 Abwasser Kanalisation SteiermarkNorm
KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/22 93/07/0131 4Stammrechtssatz
Die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 32 WRG für eine biologische Abwasserbeseitigungsanlage kann nicht mit der Begründung verweigert werden, daß ohnehin eine Verpflichtung zum Anschluß an die Gemeindekanalisationsanlage und damit kein Bedarf bestehe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993070176.X04Im RIS seit
12.11.2001