RS Vwgh 1996/1/25 93/07/0176

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1996
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Index

L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;
VwRallg;
WRG 1959 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/22 93/07/0131 3

Stammrechtssatz

Einem neuerlichen Antrag um eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 steht die in Rechtskraft erwachsene Abweisung eines früheren solchen Antrages nicht entgegen, wenn sich der Sachverhalt insofern wesentlich ändert, als vom Antragsteller ein Nachweis für eine vorhandene schadlose Schmutzwasserentsorgung erbracht werden kann.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993070176.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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