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L82306 Abwasser Kanalisation SteiermarkNorm
B-VG Art116a;Rechtssatz
Nach § 4 Abs 1 Stmk KanalG 1988 stellen Fragen der Zweckmäßigkeit der Errichtung und des Betriebs der Kanalanlage kein maßgebliches Kriterium für das Bestehen der Anschlußverpflichtung dar. In gleicher Weise ist § 4 Abs 1 Stmk KanalG 1988 auch nicht zu entnehmen, daß die Anschlußverpflichtung nicht bestünde, wenn mehrere Gemeinden für die Errichtung oder den Betrieb der Kanalanlage einen Gemeindeverband oder einen Wasserverband nach dem WRG gebildet haben. Eine "öffentliche Kanalanlage" iSd § 4 Abs 1 Stmk KanalG 1988 muß nicht zwingend von der jeweiligen Gemeinde allein betrieben werden (Hinweis E 14.3.1991, 90/06/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060169.X03Im RIS seit
12.11.2001