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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wird eine in der Begründung des angefochtenen Bescheides enthaltene Feststellung dahingehend bekämpft, daß der Bescheid deshalb nicht nachprüfbar sei, weil jegliche Beweiswürdigung bzw Erkenntnisquellen für die im Bescheid getroffene Annahme fehlten, so ist der aufgezeigte Verfahrensmangel dann nicht wesentlich, wenn nicht das Vorliegen eines von den Feststellungen der belBeh unterschiedlichen Sachverhaltes dargetan wird, bei dem die belBeh zu einem anderen (für den Bf günstigeren) Bescheid hätte kommen können.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995181114.X01Im RIS seit
20.11.2000