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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §151 Abs2;Rechtssatz
Mündige Minderjährige sind im Verfahren nach dem AufenthaltsG 1992 und - daran anknüpfend - im Beschwerdeverfahren vor dem VwGH nach diesem Gesetz prozeßfähig (Hinweis E 9.11.1995, 95/19/0838).
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters MinderjährigeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995191347.X01Im RIS seit
02.05.2001