Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Für den Tatbestand des § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 iVm § 10 Abs 1 Z 1 FrG 1993 ist entscheidend, daß in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides maßgebenden Zeitpunkt seiner Zustellung gegen den Fremden ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot bestand. Dessen Rechtswirksamkeit hängt nicht davon ab, ob gegen den Berufungsbescheid, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben wurde (Hinweis § 85 Abs 1 VerfGG; für den Fall der Erhebung einer Beschwerde an den VwGH E 9.11.1995, 95/19/1068 und E 9.11.1995, 95/19/1166).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995191697.X01Im RIS seit
02.05.2001