RS Vwgh 1996/1/25 95/06/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1996
beobachten
merken

Index

L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;

Rechtssatz

Die Entsorgung häuslicher Abwässer im eigenen Betrieb ist grundsätzlich nicht als adäquate Abwasserentsorgung anzusehen (Hinweis E 12.3.1992, 91/06/0230), sondern eine derartige Entsorgung kann nur ausnahmweise als möglich angesehen werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 muß auch insofern gemäß dieser Gesetzesstelle zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Ausnahmewerber nachgewiesen werden.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060169.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten