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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/06/0267 95/06/0268Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/09/24 91/05/0131 1Stammrechtssatz
Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht verbesserungsfähig, weshalb die Beschwerde ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen war.
Schlagworte
Mängelbehebung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060266.X02Im RIS seit
03.04.2001