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L37132 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AbfallO Krnt 1988 §38;Rechtssatz
Ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren, bei dem für die Parteien kein Anspruch auf Erlassung eines Bescheides besteht, kann jederzeit eingestellt werden. Eine nach außen in Erscheinung tretende Form einer derartigen Verfahrenseinstellung ist in den Verwaltungsverfahrensgesetzen nicht vorgesehen (hier Verfahren nach § 38 Krnt AbfallO).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070085.X01Im RIS seit
06.12.2001