RS Vwgh 1996/1/25 92/06/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1996
beobachten
merken

Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauRallg;
ROG Tir 1984 §28 Abs2;

Rechtssatz

Entscheidend ist, daß die Mitglieder des Gemeinderates im Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Änderung eines Flächenwidmungsplanes in Kenntnis der "bedeutsamen Entscheidungsgrundlagen" iSd § 28 Abs 2 Tir ROG 1984 sein müssen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992060102.X04

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten