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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/06/0088Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Bewilligungswerber (hier: Baubewilligungswerber) eine erforderliche Unterlage nicht vorlegt, kann nicht dazu führen, daß die Behörde untätig bleibt, wenn ihr eine Sacherledigung (wenn auch im abweislichen Sinne) möglich ist.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Säumnisbeschwerde Entscheidung in der Sache bzw Abweisung oder ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994060087.X02Im RIS seit
03.05.2001