RS Vwgh 1996/1/25 94/06/0087

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Veröffentlicht am 25.01.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §55 Abs1;
VwGG §55 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/06/0088

Rechtssatz

Der Umstand, daß ein Bewilligungswerber (hier: Baubewilligungswerber) eine erforderliche Unterlage nicht vorlegt, kann nicht dazu führen, daß die Behörde untätig bleibt, wenn ihr eine Sacherledigung (wenn auch im abweislichen Sinne) möglich ist.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Säumnisbeschwerde Entscheidung in der Sache bzw Abweisung oder Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994060087.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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