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L37303 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
FremdenverkehrsG NÖ 1950 §16;Rechtssatz
Die OrtstaxenO Ramsau bei Hainfeld 1956 (selbständige, gesetzesergänzende Verordnung) verlor ihre Geltung nicht dadurch, daß das die nähere Ermächtigung erteilende Landesgesetz (hier FremdenverkehrsG NÖ 1950) später formell außer Kraft getreten ist und durch andere Landesgesetze ersetzt wurde. Auch durch die mehrmalige Änderung der Höhe der Ortstaxe in § 3 OrtstaxenO Ramsau bei Hainfeld 1956 blieb diese in der geänderten Fassung weiterhin existent.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992170188.X01Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
05.01.2012