Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §116 Abs1;Rechtssatz
Die Möglichkeit einer nachträglichen Vorschreibung einer Ausgleichsabgabe ohne Vorliegen eines Feststellungsbescheides in den Fällen des § 14 Abs 1 Wr BaumschutzG (Hinweis: E 28.1.1977, 561/76, VwSlg 5074 F/1977; E 12.12.1984, 84/17/0106) bedeutet keineswegs, daß ein tatsächlich ergangener und rechtskräftig gewordener Feststellungsbescheid über die gänzliche oder teilweise Unmöglichkeit einer Ersatzpflanzung die Abgabenbehörden nicht nach den allgemeinen Regeln über die Bindungswirkung von Bescheiden (vgl § 91 Abs 1 Wr LAO) zu binden vermöchte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170602.X03Im RIS seit
20.11.2000