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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung eines Antrags auf Ausstellung einer Negativbestätigung durch die Grundverkehrsbehörde wegen Vorliegen eines nichtigen Umgehungsgeschäftes; keine Verletzung im Eigentumsrecht, Gleichheitsrecht und im Recht auf Freiheit des Liegenschaftsverkehrs im Hinblick auf die ausschließlich verfahrensrechtliche Wirkung des angefochtenen Bescheides
(Ebenso: E v 22.03.93, B 1006/92; ähnlich E v 14.06.93, B 1888/92, E v 15.06.93, B 2048/92).
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, UmgehungsgeschäftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B885.1992Dokumentnummer
JFR_10069678_92B00885_01