RS Vwgh 1996/1/29 92/10/0382

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Veröffentlicht am 29.01.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/02 Forstrecht

Norm

B-VG Art129a Abs1 Z1;
ForstG 1975 §172 Abs6;
VwGG §42 Abs2 Z2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Einen inhaltlich auf § 172 Abs 6 ForstG 1975 beruhenden Ausspruch darf der UVS nicht bestätigen, weil es sich dabei nicht um ein "Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen" iSd Art 129a Abs 1 Z 1 B-VG und auch nicht um eine sonst in die Zuständigkeit des UVS fallende Angelegenheit handelt (hier:

Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften, weil sich die belangte Behörde -UVS- mit der Frage seiner Zuständigkeit nicht auseinandergesetzt hat).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992100382.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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