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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §289;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0188Rechtssatz
Ein an die Abgabenbehörde erster Instanz gerichteter Antrag, die Steuer nicht festzusetzen (Hinweis § 17 GrEStG 1987) ist bei der Entscheidung über die Berufung gegen die Grunderwerbsteuerfestsetzung zu berücksichtigen (Hinweis E 20.1.1983, 16/2279/80). Ein Erwerbsvorgang ist nur dann iSd § 17 GrEStG 1987 rückgängig gemacht, wenn der Vertrag nicht nur der Form nach aufgehoben wird, sondern der Erwerber die durch den Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit zur Gänze verliert und der Übergeber seine ursprüngliche freie Rechtsstellung wiedererlangt (Hinweis E 2.4.1984, 82/16/0165, VwSlg 5876 F/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160187.X02Im RIS seit
03.04.2001