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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
NatSchG Slbg 1957 §36;Rechtssatz
Ein Grundsatz, daß ein naturschutzbehördlicher Entfernungsauftrag nicht vollstreckt werden dürfte, weil die Kosten der Vollstreckung den Wert des widerrechtlich errichteten Objektes oder des Abbruchmaterials überstiegen, besteht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100066.X04Im RIS seit
11.07.2001