Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Die Verweisung der Einwendungen des Einforstungsberechtigten an die Agrarbehörde durch die Forstbehörde hindert den Einforstungsberechtigten nicht, allfällige Ansprüche aus der Beeinträchtigung seines Einforstungsrechtes im dafür vorgesehenen Verfahren geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100064.X10Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009