RS Vwgh 1996/1/29 94/10/0064

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Veröffentlicht am 29.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §6 Abs1;
ForstG 1975 §19 Abs1;
ForstG 1975 §19 Abs5 litb;

Rechtssatz

Die Verweisung der Einwendungen des Einforstungsberechtigten an die Agrarbehörde durch die Forstbehörde hindert den Einforstungsberechtigten nicht, allfällige Ansprüche aus der Beeinträchtigung seines Einforstungsrechtes im dafür vorgesehenen Verfahren geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994100064.X10

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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