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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
BauRallg;Rechtssatz
Es besteht keine Vorschrift, nach der die Anhängigkeit eines über ein Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Slbg ROG 1977 zu führenden Verfahrens (oder selbst die Erteilung einer solchen Genehmigung) der Erlassung eines Bescheides entgegenstünde, mit dem der Ersatz der Kosten der Vollstreckung eines naturschutzbehördlichen Entfernungsauftrages vorgeschrieben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100066.X03Im RIS seit
11.07.2001