RS Vwgh 1996/1/29 95/10/0066

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Veröffentlicht am 29.01.1996
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Index

L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauRallg;
NatSchG Slbg 1993 §45 Abs1;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3;
VVG §11 Abs1;
VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Es besteht keine Vorschrift, nach der die Anhängigkeit eines über ein Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Slbg ROG 1977 zu führenden Verfahrens (oder selbst die Erteilung einer solchen Genehmigung) der Erlassung eines Bescheides entgegenstünde, mit dem der Ersatz der Kosten der Vollstreckung eines naturschutzbehördlichen Entfernungsauftrages vorgeschrieben wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100066.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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