RS Vwgh 1996/1/29 94/16/0196

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Veröffentlicht am 29.01.1996
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §34 Abs1;
BAO §35 Abs1;
KVG 1934 §7 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/16/0197

Rechtssatz

Die Förderung einzelner, wenn auch in ihrer Anzahl nicht beschränkter Wirtschaftsubjekte, etwa durch die Übernahme von Bürgschaften oder auch die Förderung ganzer Wirtschaftszweige ist in erster Linie eine Förderung von Wirtschaftstreibenden, die nur mittelbar im Hinblick auf die innige Verflechtung der modernen Volkswirtschaft der Allgmeinheit zugute kommt (Hinweis E 20.10.1982, 13/1649/79, 13/1650/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994160196.X01

Im RIS seit

15.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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