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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art118 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1389/76 E 20. Jänner 1977 VwSlg 9229 A/1977; RS 5Stammrechtssatz
Das Interesse eines Privaten, eine Grundfläche in Bauland umzuwandeln, kann allerdings nur dann als mit öffentlichen Interesse "Siedlungswesen" in Einklang stehend angesehen werden, wenn es mit dem Interesse der Allgemeinheit, die hier durch die Gemeinde als der Verkörperung der örtlichen Gemeinschaft repräsentiert wird (Art 118 Abs 2 B-VG), zu vereinbaren ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100111.X06Im RIS seit
20.11.2000