RS Vwgh 1996/1/29 94/10/0111

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Veröffentlicht am 29.01.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
80/02 Forstrecht

Norm

B-VG Art118 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1389/76 E 20. Jänner 1977 VwSlg 9229 A/1977; RS 5

Stammrechtssatz

Das Interesse eines Privaten, eine Grundfläche in Bauland umzuwandeln, kann allerdings nur dann als mit öffentlichen Interesse "Siedlungswesen" in Einklang stehend angesehen werden, wenn es mit dem Interesse der Allgemeinheit, die hier durch die Gemeinde als der Verkörperung der örtlichen Gemeinschaft repräsentiert wird (Art 118 Abs 2 B-VG), zu vereinbaren ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994100111.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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