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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
NatSchG Slbg 1993 §45 Abs1;Rechtssatz
Kosten der Lagerung von im Rahmen einer Ersatzvornahme entstandenem Abbruchmaterial sind Kosten der Vollstreckung, soweit die Behörde die Verpflichtung nicht auch bei Vermeidung von Lagerkosten hätte durchsetzen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100066.X06Im RIS seit
11.07.2001