RS Vwgh 1996/1/29 95/10/0066

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Veröffentlicht am 29.01.1996
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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG Slbg 1993 §45 Abs1;
VVG §11 Abs1;
VVG §2 Abs1;
VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Kosten der Lagerung von im Rahmen einer Ersatzvornahme entstandenem Abbruchmaterial sind Kosten der Vollstreckung, soweit die Behörde die Verpflichtung nicht auch bei Vermeidung von Lagerkosten hätte durchsetzen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100066.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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