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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs3;Rechtssatz
Im § 75 Abs 2 KFG wurde für das Verfahren betreffend die Entziehung der Lenkerberechtigung eine lex specialis zu § 19 AVG geschaffen. Es ist daher rechtswidrig, den Lenkerberechtigten mit der Sanktion der zwangsweisen Vorführung bescheidmäßig zu laden, um seine geistige oder körperliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen festzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110363.X01Im RIS seit
16.01.2002Zuletzt aktualisiert am
14.02.2012