RS Vwgh 1996/1/30 95/11/0363

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §19 Abs3;
KFG 1967 §75 Abs1;
KFG 1967 §75 Abs2;

Rechtssatz

Im § 75 Abs 2 KFG wurde für das Verfahren betreffend die Entziehung der Lenkerberechtigung eine lex specialis zu § 19 AVG geschaffen. Es ist daher rechtswidrig, den Lenkerberechtigten mit der Sanktion der zwangsweisen Vorführung bescheidmäßig zu laden, um seine geistige oder körperliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen festzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110363.X01

Im RIS seit

16.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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