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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/04/0277 B 17. Mai 1988 VwSlg 12729 A/1988 RS 1Stammrechtssatz
Die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen ist ein Bescheid, der nur über dessen verfahrensrechtliche Rechtsstellung abspricht, die verfahrensrechtliche Rechtsstellung der Parteien des Verwaltungsverfahrens aber nicht berührt. Er ergeht daher nur gegenüber dem Sachverständigen, nicht aber gegenüber den Parteien des Verwaltungsverfahrens.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040007.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2010