RS Vwgh 1996/1/30 95/11/0146

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob ein Mandatsbescheid vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des § 57 Abs 1 AVG vorlagen und sich die Beh daher mit Recht auf diese Gesetzesstelle stützen durfte. Maßgebend ist allein, ob der Bescheid sich unmißverständlich auf diese Gesetzesstelle gestützt hat (Hinweis E 27.11.1990, 90/07/0102).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110146.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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