RS Vwgh 1996/1/30 95/11/0087

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §32 Abs2;
VStG §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/05/0244 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein Beschuldigter die Tat in eigener Verantwortung begangen oder sie als zur Vertretung nach außen Berufener zu verantworten hat ist nicht Sachverhaltselement notwendiges einer tauglichen Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG (Hinweis VS 16.1.1987, 86/18/0073, Slg 12375/A).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110087.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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