Index
36 WirtschaftstreuhänderNorm
AVG §10 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0040/58 E 2. Oktober 1959 VwSlg 5067 A/1959 RS 1(hier: Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Verteidigung im Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen des HeimAG)Stammrechtssatz
Die Vertretungsbefugnis nach § 33 Abs 2 lit d 2. Halbsatz WTBO setzt einen unmittelbaren Zusammenhang mit wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten voraus.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiten eines unbefugten VertretersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993110092.X04Im RIS seit
20.04.2001Zuletzt aktualisiert am
04.01.2012