RS Vwgh 1996/1/30 93/11/0092

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Index

36 Wirtschaftstreuhänder
40/01 Verwaltungsverfahren
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AVG §10 Abs2;
AVG §10 Abs3;
AVG §13 Abs3;
HeimAG 1954;
WTBO §33 Abs2 litd zweiter Halbsatz;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0040/58 E 2. Oktober 1959 VwSlg 5067 A/1959 RS 1(hier: Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Verteidigung im Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen des HeimAG)

Stammrechtssatz

Die Vertretungsbefugnis nach § 33 Abs 2 lit d 2. Halbsatz WTBO setzt einen unmittelbaren Zusammenhang mit wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten voraus.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiten eines unbefugten Vertreters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993110092.X04

Im RIS seit

20.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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