RS Vwgh 1996/1/30 93/11/0092

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Index

36 Wirtschaftstreuhänder
40/01 Verwaltungsverfahren
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AVG §10 Abs2;
AVG §10 Abs3;
AVG §13 Abs3;
HeimAG 1960;
WTBO §33 Abs2 litd;

Rechtssatz

Mangels eines unmittelbaren Zusammenhanges mit wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten ist in einem Verfahren wegen Übertretungen des HeimAG das Einschreiten eines Wirtschaftstreuhänders als Vertreter des Beschuldigten einem Fall des § 10 Abs 3 AVG gleichzuhalten. Die belBeh wird daher nach § 10 Abs 3 AVG vorzugehen und den Beschuldigten gem § 13 Abs 3 AVG aufzufordern haben, entweder die Berufung selbst zu unterfertigen oder sich eines geeigneten Vertreters zu bedienen (Hinweis E 13.2.1981, 3163/79, VwSlg 10369 A/1981, E VS 10.1.1985, 83/05/0073, VwSlg 11633 A/1985).

Schlagworte

VerbesserungsauftragVerbesserungsauftrag Bejahung Einschreiten eines unbefugten Vertreters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993110092.X05

Im RIS seit

20.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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