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36 WirtschaftstreuhänderNorm
AVG §10 Abs2;Rechtssatz
Mangels eines unmittelbaren Zusammenhanges mit wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten ist in einem Verfahren wegen Übertretungen des HeimAG das Einschreiten eines Wirtschaftstreuhänders als Vertreter des Beschuldigten einem Fall des § 10 Abs 3 AVG gleichzuhalten. Die belBeh wird daher nach § 10 Abs 3 AVG vorzugehen und den Beschuldigten gem § 13 Abs 3 AVG aufzufordern haben, entweder die Berufung selbst zu unterfertigen oder sich eines geeigneten Vertreters zu bedienen (Hinweis E 13.2.1981, 3163/79, VwSlg 10369 A/1981, E VS 10.1.1985, 83/05/0073, VwSlg 11633 A/1985).
Schlagworte
VerbesserungsauftragVerbesserungsauftrag Bejahung Einschreiten eines unbefugten VertretersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993110092.X05Im RIS seit
20.04.2001Zuletzt aktualisiert am
04.01.2012