RS Vwgh 1996/1/30 95/04/0124

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;

Rechtssatz

Insbesondere in § 37 und § 39 Abs 2 AVG ist eine Verpflichtung der Verwaltungsbehörden zur Durchführung von Erkundigungen zur Erforschung von Umständen, die lediglich Gegenstand von bloß unbestimmten Vermutungen sind, nicht vorgesehen (Hinweis E 16.2.1988, 87/04/0225).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040124.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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