Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Lautete der Verbesserungsauftrag auf Übermittlung der "erteilten Vollmacht" und legte der Vertreter sodann die Vollmacht in Kopie vor, verbunden mit dem Hinweis, das Original befinde sich bei einer anderen Behörde, so war die Behörde im Hinblick auf die Formulierung des Verbesserungsauftrages, der
nicht die Vorlage im Original oder in beglaubigter Kopie verlangte, nicht zur sofortigen Zurückweisung des Rechtsmittels berechtigt.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungBeginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungVerbesserungsauftragFormgebrechen behebbare VollmachtsvorlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993110092.X02Im RIS seit
20.04.2001Zuletzt aktualisiert am
04.01.2012