RS Vwgh 1996/1/30 93/11/0092

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
AVG §13 Abs3;

Rechtssatz

Lautete der Verbesserungsauftrag auf Übermittlung der "erteilten Vollmacht" und legte der Vertreter sodann die Vollmacht in Kopie vor, verbunden mit dem Hinweis, das Original befinde sich bei einer anderen Behörde, so war die Behörde im Hinblick auf die Formulierung des Verbesserungsauftrages, der

nicht die Vorlage im Original oder in beglaubigter Kopie verlangte, nicht zur sofortigen Zurückweisung des Rechtsmittels berechtigt.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungBeginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungVerbesserungsauftragFormgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993110092.X02

Im RIS seit

20.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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