RS Vwgh 1996/1/30 93/11/0088

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §12;
AZG §14;
AZG §16;
AZG §28;
VStG §5 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091

Rechtssatz

Um die Einhaltung des AZG mit gutem Grund erwarten zu dürfen, hätte der Besch nicht nur seinen Disponenten die Weisung erteilen müssen, den Fahrern erfüllbare Aufträge und Anweisungen zu erteilen, sondern auch die Disponenten kontrollieren müssen, ob diese ihren diesbezüglichen Aufgaben nachkommen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993110088.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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