Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §12;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091Rechtssatz
Um die Einhaltung des AZG mit gutem Grund erwarten zu dürfen, hätte der Besch nicht nur seinen Disponenten die Weisung erteilen müssen, den Fahrern erfüllbare Aufträge und Anweisungen zu erteilen, sondern auch die Disponenten kontrollieren müssen, ob diese ihren diesbezüglichen Aufgaben nachkommen.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993110088.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.12.2009