Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Daß ein Antrag auf Anordnung der Wiederaufnahme einer Flugunfallsuntersuchung iSd § 32 Abs 3 ZSV nicht unter § 69 Abs 1 AVG fällt, ergibt sich schon daraus, daß die dort normierte Voraussetzung eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens nicht erfüllt sein kann. Es kann darin lediglich eine an die Behörde herangetragene Anregung erblickt werden.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030001.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017