RS Vfgh 1993/6/14 B203/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1993
beobachten
merken

Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

StGG Art5
Vlbg GVG §5 Abs2 litc

Rechtssatz

Keine denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Ausländergrunderwerbs gemäß §5 Abs2 litc Vlbg GVG wegen drohender Überfremdung.

Dem Sinn des Grundverkehrsgesetzes entspricht es, den Verkauf eines österreichischen Grundstückes an einen Ausländer auch dann zu unterbinden, wenn sich das Grundstück bereits im Eigentum eines Ausländers befindet; in diesem Fall besteht die erhöhte Wahrscheinlichkeit, daß das Grundstück bei einer Veräußerungsabsicht des ausländischen Eigentümers an einen inländischen Eigentümer übergeht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausländergrunderwerb, Überfremdung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1993:B203.1992

Dokumentnummer

JFR_10069386_92B00203_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten