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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
StGG Art5Rechtssatz
Keine denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Ausländergrunderwerbs gemäß §5 Abs2 litc Vlbg GVG wegen drohender Überfremdung.
Dem Sinn des Grundverkehrsgesetzes entspricht es, den Verkauf eines österreichischen Grundstückes an einen Ausländer auch dann zu unterbinden, wenn sich das Grundstück bereits im Eigentum eines Ausländers befindet; in diesem Fall besteht die erhöhte Wahrscheinlichkeit, daß das Grundstück bei einer Veräußerungsabsicht des ausländischen Eigentümers an einen inländischen Eigentümer übergeht.
Schlagworte
Ausländergrunderwerb, ÜberfremdungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B203.1992Dokumentnummer
JFR_10069386_92B00203_01