RS Vwgh 1996/1/31 96/03/0004

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Veröffentlicht am 31.01.1996
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Von einem Bewerber um einen Taxilenkerausweis ist ein solches Maß an Charakterstärke und Willensstärke zu verlangen, daß er im Falle eines Verkehrsunfalles mit Fahrerflucht des Unfallgegners einer derartigen Situation gewachsen ist. Dies begründet keine Ausnahmesituation, die bei der Bewertung seiner Vertrauenswürdigkeit Berücksichtigung finden hätte müssen (hier: Bestrafung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO).

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030004.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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