Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1994 §13 Abs1;Rechtssatz
Von einem Bewerber um einen Taxilenkerausweis ist ein solches Maß an Charakterstärke und Willensstärke zu verlangen, daß er im Falle eines Verkehrsunfalles mit Fahrerflucht des Unfallgegners einer derartigen Situation gewachsen ist. Dies begründet keine Ausnahmesituation, die bei der Bewertung seiner Vertrauenswürdigkeit Berücksichtigung finden hätte müssen (hier: Bestrafung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO).
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030004.X03Im RIS seit
12.06.2001