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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Der Hinweis im angefochtenen Bescheid, daß die Frage der Flüchtlingseigenschaft von der belangten Behörde "gründlich geprüft" wurde, diese jedoch zu verneinen sei, genügt nicht dem sich aus § 60 AVG ergebenden Erfordernis der Begründung des Berufungsbescheides (Hinweis E 30.5.1985, 84/08/0047).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200085.X01Im RIS seit
25.01.2001