RS Vwgh 1996/2/6 95/20/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.1996
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;
FlKonv Art33 Abs2;

Rechtssatz

Art 33 Abs 2 FlKonv enthält zwei voneinander getrennte Tatbestände. Da es sich bei der für beide Tatbestände gleichen Rechtsfolge um schwerwiegende Eingriffe gegenüber dem Flüchtling handelt, ist davon auszugehen, daß in beiden Fällen Gründe von annähernd gleichem Gewicht normiert wurden. Die Voraussetzung des ersten Tatbestandes der Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltslandes aus gewichtigen Gründen ist hinsichtlich seiner Schwere daher am zweiten Tatbestand des Art 33 Abs 2 FlKonv zu messen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200079.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten