RS Vwgh 1996/2/6 95/20/0079

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Veröffentlicht am 06.02.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;
FlKonv Art33 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter einer Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltslandes iSd ersten Tatbestandes des Art 33 Abs 2 FlKonv sind Umstände zu verstehen, die sich gegen den Staat richten und dessen Bestand gefährden (Hinweis E 15.12.1993, 93/01/0900). Eine Gefährdung des Bestandes des Aufenthaltslandes ist aber nur dann gegeben, wenn der Flüchtling die Grundlagen der staatlichen Ordnung oder gar die Existenz des Zufluchtlandes ernsthaft gefährdet (Hinweis Kälin, Das Prinzip des Non-Refoulement, 131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200079.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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