RS Vfgh 1993/6/14 A5/92, A8/93

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Veröffentlicht am 14.06.1993
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art137 / Bescheid
BAO §239

Leitsatz

Zurückweisung einer Klage gegen den Bund auf Rückerstattung von bezahlter Grunderwerbsteuer nach Aufhebung des Steuerbescheides durch den Verwaltungsgerichtshof mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes

Rechtssatz

Gemäß §239 BAO steht den Klägern die Möglichkeit offen, die Rückzahlung eines vermeintlichen Abgabenguthabens zu begehren, wobei über einen solchen Erstattungsanspruch bescheidmäßig abzusprechen ist.

Entscheidungstexte

  • A 5/92,A 8/93
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 14.06.1993 A 5/92,A 8/93

Schlagworte

VfGH / Klagen, Finanzverfahren, Rückzahlung Finanzverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1993:A5.1992

Dokumentnummer

JFR_10069386_92A00005_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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