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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Eine ausschließliche Stützung des Aufenthaltsverbots auf § 18 Abs 1 FrG 1993 ohne Verwirklichung eines der Tatbestände des § 18 Abs 2 FrG 1993 bedarf einer nachvollziehbaren Begründung seitens der Behörde.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995180058.X02Im RIS seit
20.11.2000