RS Vwgh 1996/2/8 95/18/0058

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Veröffentlicht am 08.02.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2;
FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §18 Abs2;

Rechtssatz

Eine ausschließliche Stützung des Aufenthaltsverbots auf § 18 Abs 1 FrG 1993 ohne Verwirklichung eines der Tatbestände des § 18 Abs 2 FrG 1993 bedarf einer nachvollziehbaren Begründung seitens der Behörde.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995180058.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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