RS Vwgh 1996/2/8 94/18/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die mißverständliche Wortfolge "...zumindest als minderer Grad des Versehens iS einer auffallenden Sorglosigkeit..." im Bescheid betreffend die Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrages ist im Zusammenhang, dh als "ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden" zu lesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994180185.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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