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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die mißverständliche Wortfolge "...zumindest als minderer Grad des Versehens iS einer auffallenden Sorglosigkeit..." im Bescheid betreffend die Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrages ist im Zusammenhang, dh als "ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden" zu lesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994180185.X03Im RIS seit
11.07.2001