RS Vwgh 1996/2/20 94/13/0197

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1996
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;

Rechtssatz

Im Sinn der im § 119 Abs 1 BAO bestehenden Mitwirkungspflicht ist es Aufgabe des AbgPfl, im Verwaltungsverfahren die für den Bestand und Umfang seiner Abgabenpflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen, sowie die seiner Ansicht nach für seinen Standpunkt sprechenden Beweisanträge zu stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994130197.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten